Bis auf ausgewiesene Kinderkonzerte halten wir Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet – für Kinder unter 3 Jahren für gänzlich ungeeignet. Sollten Sie Ihr Kind zu einem unserer Festivals mitbringen, muss es in jedem Fall einen altersgerechten Gehörschutz tragen!
Aus dem genannten Grund ist das Einlasspersonal beauftragt, Kindern unter 3 Jahren den Eintritt zu verwehren. Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch ältere Kinder ggf. nicht einzulassen – insbesondere, wenn kein ausreichender Gehörschutz vorhanden ist. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.